Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

Wir verpflichten uns, Ihr Tier im vollen Umfang zu pflegen und zu
versorgen sowie bei Verletzungen oder Krankheit den Tierarzt
aufzusuchen. Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport
und Nebenkosten werden vom Besitzer selbst getragen.

Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu
erfüllen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber uns über
alles Notwendige informiert und entsprechend instruiert. (z.B.
spezielles Futter, Gefahren, Allergien, Krankheiten, Verhaltensstörungen
etc.)

Impfungen

Ihr Hund muss jährlich gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose,
Parvovirose und Zwingerhusten geimpft werden. Die Impfungen müssen
mindestens 8 Tage vor dem Aufenthalt im Hundehort verabreicht werden.
Das Impfzeugnis ist den Betreuern auf Verlangen vorzuweisen.

Preise

Es gelten die bekannten Tarife, einzusehen unter www.villa-bunterhund.ch/preise

Preisaufschläge erfahren:

Läufige Hündinnen CHF 30.00

Welpen oder keine vorhandene Stubenreinheit CHF 15.00

Sonn- und allgemeine Feiertage CHF 16.00

Übergabe in Abgabezimmer: CHF 16.00 pro Übergabe

Bei Ferienaufenthalten mit Übernachtung ist Vorkasse zu leisten, der Tag der An- und Abreise wird vollumfänglich verrechnet.

An Sonn- und allgemeinen Feiertagen werden keine persönlichen
Annahmen und Abgaben gemacht, Übergaben in den Abgabezimmern sind nach
Voranmeldung möglich.

Der Auftraggeber verpflichtet sich uns unverzüglich zu informieren,
wenn er nicht zum vereinbarten Termin zurückkehrt. In Notfällen resp.
nicht auftragsgemässer Beendigung des Vertrages verbleibt das Tier gegen
nachträgliche Verrechnung der bekannten Tarife automatisch in unserer
Betreuung.

Absagen & Annulation

Vereinbarte Tagesbetreuungen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Aufenthalt abzusagen. Absagen für Montage bitten wir bis spätestens am Freitag Abend (18.30 Uhr) vorher
zu melden, da wir am Wochenende nur schwer erreichbar sind. Bei verspäteten oder zu kurzfristigen Absagen - auch aus gesundheitlichen Gründen - wird der volle Tagespreis inkl. der gebuchten Zusatzleistungen verrechnet. 

Vereinbarte Ferien und Übernachtungsplätzchen sind bis spätestens vier Wochen im Voraus per Telefon oder Email abzusagen. Bei verspäteten Absagen, unvollständigen oder nicht angetretenen Aufenthalten wird der gesamte Preis verrechnet. Ferien, welche nach der Stornierungsfrist von vier Wochen gebucht werden, gelten als nicht stornierbar und werden vollumfänglich verrechnet.

Zahlungsbedingungen

Der Preis für alle Arrangements sind 10 Tage nach Rechnungsstellung (monatlich) zu bezahlen. Die Mahngebühr beträgt CHF 10.00.

Bei Ferienaufenthalten ist Vorkasse zu leisten.

Alle Rechnungen sind zahlbar per Einzahlungsschein, Kartenzahlung oder in Bar vor Ort.

Haftung im Schadenfall

Wir haften dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden,
welche durch uns bei Auftragserfüllung aufgrund klarer
Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dies ausschliesslich im
Rahmen der von uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Sofern
wir vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurden,
lehnen wir allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des
Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.

Bei Hundehaltern muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, welche auch die volle Leistung bei Fremdhütung garantiert.

Der Tiereigentümer verpflichtet sich, alle im Vertrag/Anmeldung
angegebenen Daten wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Ebenso verpflichtet
er sich, über sämtliche Unarten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungswut,
hohe Aggressivität oder Krankheiten zu informieren. Sollte dies nicht
geschehen sein, haftet der Eigentümer für durch sein Tier verursachte
Schäden.

Wir behalten uns das Recht vor, aggressive oder sehr ängstliche Hunde
abzulehnen oder mit einem zusätzlichen Kostenaufwand separiert zu
betreuen.

Beim Tod eines Hundes und Verschulden des Hortes übernimmt der Hort
für einen Rassehund mit Papieren höchstens CHF 1'000.00, bei allen
anderen Hunden höchstens CHF 300.00, abgestuft nach Alter des
verstorbenen Hundes.

Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es einmal passieren, dass ein
Tier entweicht. Sollte das Tier trotz intensiven Bemühen nicht wieder
gefunden werden, besteht seitens des Tiereigentümers kein
Schadenersatzanspruch.

Bei nachweislichem Tiermisshandlungs-Verdacht behalten wir uns das
Recht vor, entsprechende Massnahmen und Abklärungen einzuleiten und dem
Tierbesitzer bei bestätigtem Verdacht das Tier nicht mehr auszuhändigen.

Zahlungserfahrungen

Wir weisen Sie darauf hin, dass Zahlungserfahrungen, insbesondere
über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte
Forderungen, sowie gegebenenfalls Betreibungsauskünfte und Adressdaten
an CRIF AG in Zürich, zur rechtmässigen Verwendung als Wirtschaftsauskunftei übermittelt werden. CRIF wird die Daten zur Prüfung Ihrer Identität und Bonität verwenden und berechtigten Dritten bekannt geben.

Die Zahlungserfahrungen können von CRIF auf der Grundlage mathematisch-statistischer Berechnungsweisen zur automatisierten Entscheidungsfindung insbesondere für die Beurteilung der Bonität einer Person analysiert werden. Nähere Informationen finden Sie unter: www.mycrifdata.ch/#/dsg

Schlussbestimmungen

Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen
Bestimmungen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist Kriens LU.

Mit Unterzeichnung des Formulars 'Angaben zum Hund' bestätigt der Hundehalter die AGB's gelesen und akzeptiert zu haben.